Gebührenordnung
Beitragsklassen
|
Personenkreise |
Jahresbeiträge (fällig bis 01.03.d.lfd. Jahres) |
Aufnahmegebühren (fällig bei Eintritt) |
Arbeitsdienste*
|
A1 |
Aktive, auf der Anlage reitende Mitglieder, 18 Jahre oder älter |
80,00 Euro |
80,00 Euro |
2 x 6 à 15,00 Euro |
A2 |
Aktive, auf der Anlage reitende Mitglieder, die im lfd. Jahr max. 18 Jahre alt werden und Fördernde Mitglieder jeden Alters |
50,00 Euro
48,00 Euro |
50,00 Euro Fördernde Mitglieder zahlen vorerst keine Aufnahmegebühr (Erst bei Wechsel von “fördernd in aktiv”) |
2 x 6 à 8,00 Euro
Fördernde Mitglieder sind freigestellt |
Arbeitsdienste (AD)
Sonderheit: |
Alle aktiven Mitglieder haben ab dem Jahr, in dem sie 12 Jahre alt werden halbjährlich 6 Arbeitsdienste zu leisten. Für Veranstaltungen, die die Mitgliederversammlung beschließt sind 2 AD zusätzlich zu leisten. |
1 AD entspricht 1 Zeitstunde oder einer fest umrissenen Aufgabe |
Nicht geleistete AD sind finanziell abzugelten. Abrechnung erfolgt jeweils zum 30.6. und zum Jahresende |
Vorstands-, Beirats- und Ehrenmitglieder sowie fördernde Mitglieder sind freigestellt |
Sonderregelungen |
für neue Mitglieder |
bei Wechsel von “passiv” in “aktiv” |
bei Wechsel von “aktiv” in ”passiv” |
|
Eintritt/Wechsel |
1 Arbeitsdienst pro angefangenem Monat |
1 Arbeitsdienst pro angefangenem Monat |
1 Arbeitsdienst pro angefangenem Monat |
|
Eintritt/Wechsel bis 30.06. d. lfd. J.
Eintritt/Wechsel ab 01.07. d. lfd. J. |
1/1 Jahresbeitrag gem. Beitragskl. ½ Jahresbeitrag gem. Beitragskl. . |
Fördernder Beitrag +Nachzahlung 1/1 Differenz zu Aktivbeitrag ½ Differenz zu Aktivbeitrag
Beispiel: Wechsel zum 01.07: Beitragsklasse A2 => A1 z.B (72 – 48) :2 = 12,00 Euro nachzahlen |
Generell voller Beitrag für das lfd. Jahr |
|
Kündigungen |
Kündigen sind satzungsgemäß nur zum 31.12. des lfd. Jahres möglich und haben schriftlich zu erfolgen. |
Bis zum Jahresende sind alle Verpflichtungen (Jahresbeiträge und Arbeitsdienste) zu erbringen. |
Mit einer zusätzlichen / gleichzeitigen Passivmeldung kann die Zahl der zu leistenden |
Arbeitsdienste entsprechend begrenzt werden. |
Beiträge
|
für die Benutzung der Reitanlage |
=> Anlagengebühr |
|
|
Für jeden Reiter mit 0 bzw. 1 Pferd |
|
monatlich 35,00 Euro |
|
|
Für das 2. Pferd des Reiters Für jedes weitere Pferd des Reiters |
|
monatlich 14,00 Euro monatlich 13,00 Euro |
|
|
Für Reiter, die die Anlage nur sporadisch benutzen, bzw. Vereinsfremde |
|
Je Nutzung 5,00 Euro |
|
|
Die Anlagengebühr ist monatlich bis zum 15. für den aktuellen Monat zu entrichten. Hierfür steht die Teilnahme am Einzugsverfahren zur Verfügung |
Andere, vom monatlichen Turnus abweichende Zahlungsmodalitäten, sind mit dem Kassenwart im Vorfeld abzustimmen. Diese Zahlungen sollen im Voraus, |
spätestens aber bis zu Mitte des gewünschten Zeitraumes erfolgen.
|
Wird die Anlage nicht genutzt |
Die Abmeldungen müssen dem Kassenwart schriftlich mitgeteilt werden und können nur für volle Monate berücksichtigt werden. |
Teilnahme am Unterricht
|
für das Reiten auf Schulpferden (inkl. d. Teilnahme am Unterricht) |
Longenunterricht
Ca. 30 Min. ; 4 Teilnehmer/Std. |
Für die Teilnahme auf Privatpferden, die auf der Anlage angemeldet sind. |
Die mtl. Unterrichtsgebühr f. Reitunterricht/Longen bzw Voltig. (48 bzw. 30 €) werden zum 1. d. Mts. abgebucht. Abgesagte Stunden können nachgeholt werden. |
Mitglieder gem. A1 |
12,00 Euro pro Std. |
15,00 Euro pro ½ Std |
5,00 Euro pro Std. |
|
Mitglieder gem. A2 |
12,00 Euro pro Std.
|
12,00 Euro pro ½ Std |
5,00 Euro pro Std. |
|
Mahnungen |
Gem. § 11 der Vereinssatzung werden nach Überschreiten des Fälligkeitstermins für die Beiträge und Umlagen Postnachnahmen |
erhoben. Die 1. Mahnung ist kostenfrei. Für die 2. Mahnung: werden 5,00 Euro Mahngebühr erhoben. |
Danach folgen das gerichtliche Mahnverfahren und der Vereinsausschluß |
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren trägt der Säumige.
|
Ermäßigungen |
Gem. § 11, Satz 4 ist der Vorstand ermächtigt in geldlicher Notlage |
befindlichen Mitgliedern Beiträge zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen |
Voraussetzung ist, dass diese einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen |
|
Bankverbindung: |
Konto: 016117400
BIC DE26270725240016117400 |
Deutsche Bank 24 Wolfenbüttel |
BLZ 27072524 |
Stand 01.04.2015 |